Anlässlich der „Europäischen Woche für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“ (21./25. Oktober) hat ASA einige Initiativen für das Wohlbefinden seiner Mitarbeiter ins Leben gerufen.
Mit dem Ziel, den Wert der Vorbeugung und die „gesunde“ Ausführung der täglichen Aktivitäten zu fördern, hat das Unternehmen physiotherapeutische Besuche On-Site organisiert, um den Zustand des Bewegungsapparats der Mitarbeiter zu beurteilen und anschließend, falls erforderlich, eine therapeutische Maßnahme einzuleiten. Partner in diesem Projekt, das Teil des Sozialplans 2024 ist, ist Fisiovan 8.14, eine von der ASL zertifizierte mobile Physiotherapieklinik.
“Die Entscheidung, diese Art von Dienstleistung anzubieten“, erklärt Giulia Sossella, HR-Managerin bei ASA, „entspringt dem Bewusstsein, dass man sich körperlich wohlfühlen muss, um gut arbeiten zu können: Durch die Intervention von Fisiovan 8.14 wird es möglich sein, bei Bedarf einen psychophysischen Erholungsplan einzuleiten, aber auch Muskel- und Skelettprobleme sowie Überlastungen und Haltungsschmerzen zu rehabilitieren”.
Im Namen der Gesundheit hat das Unternehmen auch Haltungsgymnastik geplant, um Kontrakturen oder Muskelschmerzen für diejenigen zu vermeiden, die viele Stunden am Computer arbeiten, in endlosen Besprechungen sitzen oder Gewichte heben.
„All diese Initiativen zeigen, wie sehr das Unternehmen daran interessiert ist, dass sich seine Mitarbeiter wohl fühlen und die Qualität ihres Arbeitstages verbessert wird. Unsere Ressourcen sind ein Kapital, in das wir auch weiterhin investieren, um ein bewussteres und effektiveres Unternehmenswachstum zu fördern“, so die HR-Managerin abschließend.
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Decreto Legislativo 24 febbraio 1997, n°46 Articolo 21
1. E' vietata la pubblicità verso il pubblico dei dispositivi che, secondo disposizioni adottate con decreto del Ministro della Sanità, possono essere venduti soltanto su prescrizione medica o essere impiegati eventualmente con l'assistenza di un medico o di altro professionista sanitario.
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30 dicembre 1992, n. 541, che a tal fine è integrata da un rappresentante del Dipartimento del Ministero della Sanità competente in materia di dispositivi medici e da uno del Ministero dell'Industria, del commercio e dell'artigianato.
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