Das in Vicenza ansässige Unternehmen, das sich auf Rehabilitationstherapien im human- und veterinärmedizinischen Bereich spezialisiert hat, entwickelt ein Ad-hoc-Projekt, um die Professionalität seiner Mitarbeiter zu steigern und ihre Lebensqualität auch außerhalb des Arbeitskontexts zu verbessern. Zwischen psycho-physischem Wohlbefinden und Schulung unzählige Initiativen mit starkem Mehrwert.
Die internen Ressourcen stärken und ihnen die Möglichkeit bieten, nicht nur ihre Professionalität, sondern auch die Qualität ihres Alltags außerhalb des Unternehmens zu verbessern. Mit dem Ziel, auf die vielfältigen und unzähligen Bedürfnisse seiner Mitarbeiter einzugehen, entwickelt ASA einen Wohlfahrtsplan, der sich darauf konzentriert, so allumfassend wie möglich zu sein.
“Bei dem ins Leben gerufene Projekt – erklärt Giulia Sossella, die seit über einem Jahr die Personalabteilung von ASA leitet – handelt es sich um eine Reihe von Aktivitäten, Dienstleistungen, Initiativen und Instrumenten, die darauf abzielen, unseren Mitarbeitern zu helfen, ihre Professionalität und ihr individuelles Wohlbefinden zu steigern. Das ist aber noch lange nicht alles. Diese Initiativen zielen auch darauf ab, die internen Beziehungen zu verbessern und eine Gemeinschaft zu schaffen, die in der Lage ist, sowohl den Arbeitstag als auch die Freizeitmomente konstruktiv zu teilen”.
Aus dem Zusammenspiel zwischen den Fähigkeiten, die die Personalabteilungsleiterin in ihren früheren Berufserfahrungen erworben hatte, und den Anforderungen der ASA-Mitarbeiter entstand eine Reihe konkreter Maßnahmen: Einkaufs- und Tankgutscheine; Erstattungen für Transportkosten; Prämien für die Inanspruchnahme von Babysittern oder Betreuern; Buchkäufe; Schulkosten; nationale und internationale Privatreisen; Partnerschaften mit einigen Fitnessstudios.
Getreu seiner Mission, mit seinen Laser- und Magnettherapien zur Verbesserung des Wohlbefindens und der Gesundheit der Menschen beizutragen, die sich für sie entscheiden, hat ASA auch in dieser Richtung eine Reihe von Interventionen entwickelt. Neben der internen Schulungsunterstützung bietet das Unternehmen ein Rundum-Paket „Wohlfahrt und Gesundheit“.
“Im Namen des Gesundheitsschutzes und der Prävention – fährt die Personalleiterin fort – haben wir auch eine Zusammenarbeit mit Fisiovan 8.14 ins Leben gerufen. Durch diese von der italienischen Gesundheitsbehörde zertifizierten mobilen Physiotherapie-Klinik können unsere Mitarbeiter nach einem ersten Screening ihres Muskel-Skelett-Zustands einen spezifischen Interventionsplan erstellen. Ein Eingriff, der auch den Einsatz instrumenteller Therapie umfassen kann, die einigen ASA-Geräten anvertraut wird, mit denen die Klinik ausgestattet ist”.
Im Zeichen des körperlichen Wohlbefindens werden auch Initiativen zur Haltungsgymnastik durchgeführt, die während der Europäischen Gesundheits- und Sicherheitswoche im Oktober am Firmensitz stattfinden.
Für ASA bedeutet Wohlfahrt jedoch nicht nur körperliches Wohlbefinden, sondern auch die Verbesserung persönlicher Kenntnisse und beruflicher Fähigkeiten durch gezielte Kurse und Teambildung. Beispielsweise wurde kürzlich der Zyklus „Insights® Discovery“ abgeschlossen, der sich auf Teamführung konzentrierte und in drei Treffen unterteilt war, von denen eines außerhalb des Unternehmens stattfand. Es ermöglichte den 20 Teilnehmern, sich zu vergleichen und zu lernen, effektiv zusammenzuarbeiten und Konflikte zu vermeiden und die Individualität, Talente und Fähigkeiten jedes Einzelnen zu respektieren. Dass die Ausbildung ein unverzichtbares Element für ASA ist, wird schließlich durch das den einzelnen Abteilungen zugewiesene Budget bestätigt, das für Schulungen oder Freizeitaktivitäten der Mitarbeiter vorgesehen ist. Das grundlegende Ziel ist die Teambildung, d.h. die Beziehungen zwischen Menschen, die jeden Tag Seite an Seite arbeiten, zu festigen.
“Wir sind uns bewusst, dass im Bereich der Wohlfahrt noch ein langer Weg vor uns liegt, aber diese Interventionen stellen die ersten wichtigen Schritte auf unserem Weg der Weiterentwicklung dar“, schließt Sossella.
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Decreto Legislativo 24 febbraio 1997, n°46 Articolo 21
1. E' vietata la pubblicità verso il pubblico dei dispositivi che, secondo disposizioni adottate con decreto del Ministro della Sanità, possono essere venduti soltanto su prescrizione medica o essere impiegati eventualmente con l'assistenza di un medico o di altro professionista sanitario.
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30 dicembre 1992, n. 541, che a tal fine è integrata da un rappresentante del Dipartimento del Ministero della Sanità competente in materia di dispositivi medici e da uno del Ministero dell'Industria, del commercio e dell'artigianato.
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