Spiel als Chance für Spaß und Zusammenhalt zwischen den Unternehmensabteilungen. In diesem Sinne organisiert ASA anlässlich seines 40. Geburtstags das ganze Jahr über eine Reihe von Aktivitäten, die die Wertschätzung der Mitarbeiter, dem wichtigsten Kapital des Unternehmens, unterstreichen. Ein gutes Betriebsklima, so das Unternehmen, entstehe durch die Mitwirkung und Einbeziehung jedes einzelnen Mitarbeiters.
Nach dem Tischfußballturnier im Januar, der Veröffentlichung der von den ASA-Mitarbeitern erstellten Playlist für das Unternehmen und mehreren ASA-Breakfasts konzentrierte sich das Unternehmen im Mai auf den Sport mit dem Ziel, ein immer stärkeres und motivierteres Team zu bilden: 5 Teams, die sich aus Spielern verschiedener Abteilungen des Unternehmens zusammensetzten, traten in einem Beachvolleyballturnier mit viel Spaß und Wetteifer gegeneinander an.
Die Teilnehmer des Turniers, das am Feierabend im Country Club in Vicenza stattfand, traten in 10 Spielen gegeneinander an, um die Gruppe zu ermitteln, die am Ende ganz oben auf dem Siegertreppchen stand.
“Initiativen wie diese ermöglichen es den Menschen, sich außerhalb des beruflichen Kontextes kennen zu lernen, der für den Einzelnen manchmal einschränkend sein kann. Das Spiel, das nie ein Selbstzweck ist, ermöglicht es den Beteiligten, aus ihren alltäglichen Mustern auszubrechen, und der Einsatz in einem Team verlangt von ihnen, sich in einer neuen Form, mit neuen Zielen und neuen Mitspielern zu beweisen", erklärt Carlo Marchesini, ASA Marketing Manager.
Im Namen des Miteinanders endete das Turnier mit einem geselligen Abendessen, ein weiterer Moment der Unbeschwertheit und des Austauschs unter den Anwesenden. Der reich bestückte Veranstaltungskalender zur Feier des 40. Geburtstages wird mit mehreren neuen Momenten fortgesetzt, die das Zusammengehörigkeitsgefühl und den Stolz auf das Unternehmen fördern sollen.
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Decreto Legislativo 24 febbraio 1997, n°46 Articolo 21
1. E' vietata la pubblicità verso il pubblico dei dispositivi che, secondo disposizioni adottate con decreto del Ministro della Sanità, possono essere venduti soltanto su prescrizione medica o essere impiegati eventualmente con l'assistenza di un medico o di altro professionista sanitario.
2. La pubblicità presso il pubblico dei dispositivi diversi da quelli di cui al comma 1 è soggetta ad autorizzazione del Ministero della Sanità. Sulle domande di autorizzazione esprime parere la Commissione di esperti prevista dall'articolo 6, comma 3, del decreto legislativo
30 dicembre 1992, n. 541, che a tal fine è integrata da un rappresentante del Dipartimento del Ministero della Sanità competente in materia di dispositivi medici e da uno del Ministero dell'Industria, del commercio e dell'artigianato.
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