Die Vorteile der MLS®-Lasertherapie bei der Behandlung von Sportkrankheiten waren das Hauptthema von zwei Seminaren ("Pain Relief at the speed of light: Laser Therapy for Fast Recovery"), die von ASA-Mitarbeitern in Zusammenarbeit mit dem australischen Vertriebspartner Heal with Laser in Brisbane und Sydney veranstaltet wurden. Die Sitzungen, an denen Ärzte, Rehabilitationsspezialisten und langjährige Anwender von ASA-Geräten teilnahmen, waren in einen theoretischen und einen praktischen Teil unterteilt. Nach einem kurzen Fokus auf die Verbindung, die das Unternehmen seit langem an der Spitze der Sportbranche positioniert, wurde dank des Beitrags von Dr. Ilia Todorov, ASA-Spezialist, eine Reihe klinischer Fälle vorgestellt, die das Ergebnis seiner direkten Erfahrung waren.
“Anschließend - so schließt Beniamino Caruso, Sales Manager ASA - wurden einige Freiwillige aus dem Publikum ausgewählt, um konkret zu zeigen, wie unsere Geräte funktionieren und wie MLS® angewendet werden kann. Insbesondere in Sydney konnten wir ein Schleudertrauma behandeln, das einer der Anwesenden erlitten hatte, der bereits nach der ersten Sitzung eine Besserung seines Zustands zeigte. Die Sitzungen endeten mit einem Frage-Antwort-Teil, der immer ein Gewinn ist, um einen proaktiven Informationsaustausch zu ermöglichen”.
Die Schulungsbesuche in Australien ermöglichten es dem Unternehmensteam auch, Kooperationsbeziehungen mit dem lokalen Partner und einigen treuen Kunden zu knüpfen.
“Ich hatte die Gelegenheit, mich mit den Besitzern zweier bekannter Kliniken in Castel Hill zu treffen, die seit fünf Jahren mit Mphi 5, M6 und MiS ausgestattet sind: Ihr Enthusiasmus, mit dem sie über die Wirksamkeit unserer Therapie und den Wert der Geräte sprachen, war so greifbar, dass sie sogar Ad-hoc-Videos drehten, die sie über ihre Kommunikationskanäle verbreiteten, um die erzielten Ergebnisse zu zeigen. Ähnliche Rückmeldungen habe ich in Sydney erhalten, wo eine große Gruppe von Physiotherapeuten, Podologen und Chiropraktikern unsere Therapie erfolgreich einsetzt”.
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Decreto Legislativo 24 febbraio 1997, n°46 Articolo 21
1. E' vietata la pubblicità verso il pubblico dei dispositivi che, secondo disposizioni adottate con decreto del Ministro della Sanità, possono essere venduti soltanto su prescrizione medica o essere impiegati eventualmente con l'assistenza di un medico o di altro professionista sanitario.
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30 dicembre 1992, n. 541, che a tal fine è integrata da un rappresentante del Dipartimento del Ministero della Sanità competente in materia di dispositivi medici e da uno del Ministero dell'Industria, del commercio e dell'artigianato.
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